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Karten auf der Website

Sicher kennt inzwischen jeder die internetbasierten Kartenwerke von Google Maps. Wie viele der Nutzer machen sich jedoch Gedanken über die Lizenzierung? Sind Sie sich sicher, dass Sie die Karten verwenden dürfen? Wissen Sie, unter welchen Bedingungen Sie die Karten verwenden dürfen?

Mit diesem Beitrag möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen.

Google Maps

Die Karten von Google Maps sind wahrscheinlich die bekanntesten und damit am weitesten verbreitet. Eingebunden werden diese mit Hilfe einer API (einer JavaScript-Bibliothek) die von Google zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich muss man einen API-Key generieren. Dieser wird aus der URL (der Internetadresse) generiert, in welcher die Karten verwendet werden sollen. Dabei wird auch unterschieden zwischen Sub-Domains. Die Domain "immobilien.meine-seite.de" benötigt einen anderen Key als die Domain "meine-seite.de". Wenn der Key nicht stimmt erhält man eine Fehlermeldung die darauf hinweist, dass dieser Schlüssel nicht zu der aufrufenden Internetseite gehört.

So kontrolliert Google, von welcher Internetseite die Karten eingebunden werden. Außerdem kann man den Key bzw. den Service dazu verwenden, die Geokoordinaten eines Objekts zu generieren. Wenn Sie z.B. die Adresse "Neue Strasse, Neutstadt" eingeben, können Sie (bzw. eine Anwendung) so den Längen- und den Breitengrad dazu erhalten. Diese Geokoordinaten benötigen wir z.B. in Immoplain, um die Umkreissuche zu realisieren. Auch diese Anfragen registriert Google.

In welchem Umfang dürfen Sie nun Google-Maps verwenden? Google-Maps dürfen Sie dann kostenlos verwenden, wenn die Seite, auf der die Karte eingebunden wird, öffentlich zugänglich ist. Das bedeutet z.B. dass Sie aus einer Offline-Anwendung (Büro-Anwendung) nicht Google-Maps aufrufen dürfen, um die Geokoordinaten einer Adresse zu ermitteln (es wäre einmal interessant zu recherchieren wie viele Anwendungen hier gegen die Lizenzbestimmungen von Google-Maps verstossen).

Wenn Sie also Karten von Google-Maps in der Objektdarstellung ihrer Internetseite einbinden und die Seite öffentlich zugänglich ist, dann ist das (derzeit) kostenlos.

Den Ausschnitt müssen Sie so wählen, dass die Copyright Hinweise von Google am Fuß der Karte erhalten bleiben.

Wenn ihre Internetseite jedoch nur für Personen zugänglich ist, die für diesen Zugang etwas bezahlt haben, dann dürfen sie Google-Maps hier nicht kostenlos verwenden.

Microsoft Bing Maps

Um es vorweg zu nehmen: Die Karten von Microsoft Bing sind überhaupt nicht kostenlos nutzbar. Jedenfalls nicht unter den meisten Bedingungen. Ausnahmen: es handelt sich um eine soziale Einrichtung, ein non-profit Projekt eine Schule o.ä. D.h. für Immobilienmakler (generell für Unternehmen) muss die Nutzung der Karten lizenziert werden. Leider gibt es keine generelle Auskunft zu den Kosten. Bei der Anfrage müssen sie die voraussichtliche Anzahl an Besuchern bzw. Seitenaufrufen angegeben. Daraus berechnet Microsoft "irgendwie" einen Lizenzpreis. Für die meisten Makler dürfte diese Möglichkeit deshalb uninteressant sein.

OpenStreetMap

OpenStreetMap ist ein OpenSource-Projekt, das Karten mit der unentgeltlichen Hilfe vieler Benutzer erstellt und im Internet bereitstellt wird (openstreetmap.de/karte.html).

Hier gibt es allerdings nur eine Kartenansicht. D.h. es gibt keine Satellitenansicht. Dadurch, dass die Karten durch die OpenSource-Gemeinde aktualisiert werden, sind diese stets sehr aktuell. Ergänzt werden die Karteninformationen durch Informationen zu Hotels, Gemeindevewaltung, Einelhandelgeschäften usw. Die Karten von OpenStreetMap dürfen Sie auch in solchen Anwendungen kostenlos einbinden, die nur einer bestimmten Nutzergruppe zugänglich sind. Auch hier gilt jedoch, dass die Herkunft der Karten nicht verschleiert werden darf.

Wenn Sie unsere Beispiel-Anwendung in Immoplain von Google-Maps auf OpenStreetMap umstellen möchten, finden Sie unter help.diacs.de ein Beispiel-Coding im Abschnitt "Best Practice".

Bitte beachten Sie: Alle hier gemachten Angaben zur Lizenzierung der Karten sind unverbindlich und nicht rechtsverbindlich. Informieren Sie sich genau beim jeweiligen Kartenanbieter, bevor sie die Karten eines Anbieters in ihrer Internetseite einbinden.

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